Arbeitsrecht, ein Rechtsgebiet mit vielen Besonderheiten und "Stolpersteinen"

Das Gebiet des Arbeitsrechts ist in weiten Teilen sehr speziell, vor allem da das Rechtsgebiet stark durch Richterrecht geprägt ist. Auch das Gerichtsverfahren unterscheidet sich sowohl im Ablauf, als auch von der Kostentragungspflicht von den allgemeinen Zivilgerichtsverfahren.

Insbesondere für den Arbeitgeber sind bei Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen Formalien einzuhalten, welche bei Nichtbeachtung, schnell zur Unwirksamkeit der Abmahnung oder Kündigung im Ganzen führen können.
Aber auch der Arbeitnehmer läuft bei Nichtbeachtung von Fristen sehr schnell Gefahr seine Rechte zu verlieren.

Wir tragen Sorge dass die Interessen unserer Mandantschaft nicht durch Fristversäumung, oder Nichteinhaltung von Formalien gefährdet werden, und setzen ihre Ansprüche durch.

Wir vertreten Sie vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten der BRD, bis hin zum Bundesarbeitsgericht.